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Gedenkportal
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Bestattungsleistungen

Vergangenes Leben würdigen, Angehörige begleiten.

Im Trauergespräch finden wir gemeinsam den für Sie besten Weg, dem Verstorbenen das letzte Geleit zu geben und Ihnen einen versöhnlichen Abschied zu ermöglichen.
Wir unterstützen Sie tatkräftig: Von der Abholung und Versor­gung des Verstorbenen über die Erledigung aller notwendigen Formalitäten bis hin zur Organisation einer individuellen Trauerfeier und Beisetzung.

Überblick über unsere Leistungen

Digitales Kunden-Center

Online-Services für den Trauerfall.

Wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, gemeinsam trauern und sich erinnern. All das ermöglichen wir Ihnen durch die praktischen Online-Services in unserem Kunden-Center. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause oder unterwegs.

Mehr Info zu unseren Online-Services

Wegweiser in der Trauer

Der Abschied von einem geliebten Menschen verändert alles. In dieser Zeit der tiefen Gefühle und Veränderungen stehen wir Ihnen nicht nur bei der würdevollen Gestaltung des Abschieds zur Seite, sondern möchten Sie auch danach nicht allein lassen. Deshalb bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit grievy eine besondere Form der weiteren Begleitung an. Ihr Wegweiser in der Trauer – kostenfrei und unverbindlich. Für die stillen Momente, in denen die Trauer laut ist.

Weitere Informationen finden Sie unter grievy.de

Häufig gestellte Fragen im Trauerfall

Ein Online-Gedenk­portal bietet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­storbenen auf viel­fältige Weise zu ehren und gemein­sam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Pietät A. Busch richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kosten­frei eine persön­liche Gedenk­seite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen ent­zünden und Worte des Gedenkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen. Außer­dem können wir hier auch noch einmal die Trauer­anzeige veröffentlichen.

In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Baden-Württemberg, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Pietät A. Busch Ihnen dabei behilflich.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zunächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Verstorbenen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestattungs­frist keine bestattungs­pflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungs­amt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestattungs­pflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstorbenen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von Pietät A. Busch im Überblick:

  • Ausführliche Beratung inklusive Kosten­voranschlag
  • Organisation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslands­über­führungen
  • Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungs­wäsche und Zubehör
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienst­leistern
  • Gestaltung der Trauer­feier inklusive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermittlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organisation des Trauer­kaffees
  • Vermittlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestaltung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­anzeigen und Danksagungen
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämtliche Behörden­gänge
  • An- und Abmeldungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienstleistern
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinterbliebenenrente
  • Anträge für Versicherungs­leistungen
  • Umfassende Beratung zur Bestattungs­vorsorge
  • Abschluss von Treuhand­verträgen zur Vorsorge­finanzierung

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Guthaben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihre Pietät A. Busch unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.