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Gedenkportal
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Pietät A. Busch in Wertheim &
Külsheim

Ein würdevoller Abschied ehrt ein ganzes Leben.

Über uns

Verstorbene behutsam auf ihre letzte Reise vorzubereiten und Ange­hörigen beizustehen – das ist seit Jahrzehnten unsere Berufung. Dabei wahren wir traditionelle Werte und ehren das vergangene Leben mit einer persönlich gestalteten Zeremonie.

In familiärer Atmosphäre beraten wir Sie als fachgeprüfte Bestatter mit viel Erfahrung, Einfühlungs­vermögen und Verständnis für Ihre Situation. Gemeinsam finden wir immer einen Weg, Ihre Wünsche umzusetzen.

Ihre Familie Busch
Wertheims Bestatter seit 1968

Erste Schritte im Trauerfall

1. Arzt anrufen

Rufen Sie zunächst den zuständigen Hausarzt oder den diensthabenden Notarzt, der den Tod offiziell feststellt und bescheinigt.

2. Bestatter kontaktieren

Rufen Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens, der Ihnen bei allen weiteren Schritten beisteht. Sie erreichen uns rund um die Uhr.
Wertheim: Tel. 09342 – 92910
Külsheim: Tel. 09345 – 92800

Einigen Menschen hilft es, sich in der Zeit nach einem Sterbefall an einem konkreten Leitfaden zu orientieren. Wir haben Ihnen ein solches Dokument zusammengestellt.

Diese Unterlagen werden benötigt

Keine Sorge – wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung. Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick.

Personendokumente

Familienstand

Amtliche Dokumente

Versicherungen

Kostenlose Checkliste herunterladen

Laden Sie unsere vollständige Checkliste als PDF herunter – praktisch zum Abhaken und Bereithalten.

Aktuelle Gedenkseiten
für Wertheim, Külsheim & Umgebung

Mit unseren kostenfreien persönlichen Online-Gedenkseiten eröffnen wir Ihnen neue Wege des gemeinsamen Gedenkens. Hier können Sie unabhängig von Raum und Zeit Erinnerungen an einen geliebten Menschen teilen und einander Trost spenden.

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Weitere Informationen

Aktuelle Trauerfeiertermine

5. September 2025 um 14:00

„Adlerwirtin“ Irmgard Ihrlich , Urnenbeisetzung

Waldfriedhof

11. September 2025 um 14:30

Lilli Steigerwald , Urnenbeisetzung

Dorfprozelten

15. September 2025 um 14:30

Inge Veeh , Urnenbeisetzung

 

Bestattungs­vorsorge?
Aber sicher!

Schon heute Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung festzulegen kann für Sie, aber auch für Ihre Angehörigen eine emotionale Entlastung sein.

Sprechen Sie im Familienkreis über Ihre Vorstellungen. Wir beraten Sie ausführlich und kostenfrei – auch bei Ihnen zu Hause.

Erste Informationen zum Thema Bestattungsvorsorge sowie unser praktisches Online-Vorsorgeformular finden Sie gleich hier auf unserer Website!

Jetzt vorsorgen

Entlasten Sie Ihre Angehörigen in schweren Zeiten

Oder rufen Sie uns direkt an

Häufig gestellte Fragen im Trauerfall

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschließend rufen Sie uns von Pietät A. Busch unter der Nummer 09342 – 92910 (Wertheim) oder 09345 – 92800 (Külsheim) an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestattungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Pietät A. Busch als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.

In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Baden-Württemberg, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Pietät A. Busch Ihnen dabei behilflich.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zunächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Verstorbenen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestattungs­frist keine bestattungs­pflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungs­amt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestattungs­pflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstorbenen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von Pietät A. Busch im Überblick:

  • Ausführliche Beratung inklusive Kosten­voranschlag
  • Organisation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslands­über­führungen
  • Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungs­wäsche und Zubehör
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienst­leistern
  • Gestaltung der Trauer­feier inklusive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermittlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organisation des Trauer­kaffees
  • Vermittlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestaltung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­anzeigen und Danksagungen
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämtliche Behörden­gänge
  • An- und Abmeldungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienstleistern
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinterbliebenenrente
  • Anträge für Versicherungs­leistungen
  • Umfassende Beratung zur Bestattungs­vorsorge
  • Abschluss von Treuhand­verträgen zur Vorsorge­finanzierung

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Guthaben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihre Pietät A. Busch unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungs­gesetzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Baden-Württemberg kann die Bestattung frühestens 48 Stunden nach Fest­stellung des Todes erfolgen. Bei Feuer­bestattungen gelten andere Fristen. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Ja, in der Regel ist es vollkommen unge­fährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzender Verwesung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesund­heits­gefährdende Wirkung.

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letz­ten Dienst er­wei­sen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Mit Techniken der Thanato­praxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsa­mierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konser­vieren, wenn er über einen längeren Zeit­raum auf­gebahrt werden soll oder sich die Beer­digung zum Beispiel aufgrund einer Über­führung ins Aus­land verzögert. Durch eine thanato­praktische Versorgung kann außerdem das natür­liche Erschei­nungs­bild des Verstorbenen wieder­her­gestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krank­heit oder schweren Ver­letzungen gezeichnet ist.

Thanatopraxie schenkt den Hinter­bliebenen mehr Zeit zum Los­lassen. Sie können sich zum Beispiel über den üblichen Zeit­raum hinaus ganz in Ruhe von dem Verstorbenen verab­schieden. Durch die Wieder­her­stellung seines natür­lichen Erscheinungs­bildes können die Angehörigen ihn in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus kann die Thanato­praxie helfen, den Verlust anzu­nehmen und den Tod zu akzep­tieren. Was gerade dann wichtig ist, wenn ein Mensch plötz­lich, bei­spiels­weise durch einen Unfall, aus dem Leben gerissen wurde. So ist Thanato­praxie auch ein wichtiger Schritt in der Trauer­verar­beitung. Zudem ist Thanato­praxie die Voraus­setzung für eine Auslands­über­führung im Flugzeug.