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Bestattungsformen

Einen Erinnerungsort schaffen.

Eine Grabstätte ist immer zugleich Ruhestätte für den Verstorbenen und Erinnerungsort für die Angehörigen. Neben der sehr persönlichen Frage, ob eine Erdbestattung oder eine Feuer­bestattung gewünscht ist, spielen auch praktische Erwägungen eine Rolle. Wer möchte das Grab besuchen? Haben die Angehörigen die Möglichkeit, das Grab zu pflegen? Wir besprechen diese und andere Fragen mit Ihnen und helfen Ihnen dabei, die passende Ruhestätte zu finden – sei es auf dem Friedhof, auf See oder in einem Bestattungswald.

Erdbestattung

Für einige Menschen ist es eine Glaubens­frage, für andere spielen praktische Erwägungen die größere Rolle – Erdbestattung oder Feuer­bestattung. Ein Sarg wird übrigens auch für die Einäscherung benötigt. Auch sind die Kosten bei der Feuer­bestattung nicht unbedingt geringer als bei der Erdbestattung, viel entscheidender ist die gewählte Grabart. Die Auswahl ist bei der Feuer­bestattung wesentlich größer als bei der Erdbestattung im Sarg. Hier stellen wir stellen Ihnen die wichtigsten Beisetzungs­möglichkeiten vor. Detaillierte Informationen geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Feuerbestattung

Auf dem Friedhof gibt es in der Regel Wahl­gräber und Reihen­gräber. Beim Wahlgrab suchen Sie die Lage selbst aus, das Reihen­grab hingegen wird von der Friedhofs­verwaltung vergeben. Der zweite Unterschied: Während das Reihengrab nach Ende der vor­geschriebenen Ruhezeit eingeebnet wird, können Sie das Nutzungs­recht für ein Wahlgrab verlängern. Außerdem können in einem Wahlgrab mehrere Särge und / oder Urnen beigesetzt werden. Beide Grabarten können individuell gestaltet werden. Die Pflege können Sie selbst übernehmen oder an eine Gärtnerei übertragen.

Naturbestattung

Die Naturbestattung ist zunächst einmal eine Feuer­bestattung. Die Urne wird dann an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Dies ist beispiels­weise hier in Wertheim auf dem Wald­friedhof möglich. Es sind dabei jeweils mehrere Grab­stellen um einen Baum herum angeordnet. Eine individuelle Grab­gestaltung ist nicht möglich. Deutschland­weit gibt es darüber hinaus spezielle Bestattungs­wälder. In unserem Einzugs­gebiet etwa den FriedWald® Spessart oder den RuheForst® Südspessart. Hier können Sie auf Wunsch auch einen Baum exklusiv für sich und Freunde oder Verwandte erwerben.

Seebestattung

Vor der See­bestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Die Asche wird dann in eine wasser­lösliche See­urne gefüllt und auf der Nordsee, Ostsee oder in einem der Welt­meere der See über­geben. Auch auf der Adria sind See­bestattungen möglich. Angehörige und Freunde können der See­bestattung beiwohnen. Die genauen Koordinaten der Beisetzungs­stelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird. Die Trauerfeier kann schon vor der Seebestattung hier in der Region stattfinden.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beisetzung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Verstreuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimmten Bestattungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestattungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heiß­luft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Pietät A. Busch beraten Sie gerne näher.

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Namens­nennung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Beschaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in Baden-Württemberg beträgt die Ruhezeit mindestens xx Jahre.

Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa zwei Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend ein­deutig zuordnen. Knochen­reste werden nach der Ein­äscherung zer­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­kapsel und übergibt sie dem verant­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscher­ung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krema­torium ab. Es gibt Krema­torien mit einer Trauer­halle oder einem Andachts­raum, von wo aus die Angehörigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof bzw. in dafür vor­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­wohn­sitz bei ihrem Tod in diesem Bundes­land gemeldet war, unter bestim­mten Um­stän­den auf einem Privat­grund­stück bei­ge­setzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Ja, viele Krema­torien können besichtigt werden. Die Rahmen­beding­ungen sind unter­schiedlich. Einige Bereiche sind gegeben­enfalls nur in Beglei­tung eines Bestatters oder eines Mit­arbeiters des Krema­toriums zu­gänglich, andere gar nicht. Einige Krema­torien veran­stalten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interes­sierte Besucher an Führ­ungen und Infor­mations­veran­staltungen teilnehmen können. Gerne infor­mieren wir Sie über die Möglich­keiten in den Krema­torien in unserer Region.

Individuell Abschied nehmen

Friedhöfe in Wertheim, Külsheim & Umgebung

Adressen & Kontaktdaten im Überblick.

An dieser Stelle haben wir die Adressen der Friedhöfe und Bestattungswälder in unserer Region für Sie zusammen­getragen. Selbst­verständlich beraten und begleiten wir Sie aber auch, wenn die Beisetzung auf einem anderen Friedhof im In- oder Ausland stattfinden soll. Sprechen Sie uns einfach

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Mehr Informationen

Bestattungskosten

Wie teuer ist eine Beerdigung?

Die Höhe der Bestattungs­kosten ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich hängt die Summe vor allem von Ihren persönlichen Wünschen für Trauerfeier und Grabstelle ab. Deshalb nennen wir Ihnen keine Pauschal­preise, sondern sprechen zunächst ausführlich mit Ihnen über Ihre Vorstellungen. Gemeinsam schauen wir dann, welchen Kosten­rahmen Sie zur Verfügung haben und wie wir Ihre Wünsche in diesem Rahmen umsetze können – und selbstverständlich erhalten Sie auch einen detaillierten Kostenvoranschlag von uns.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

Preisbeispiele für eine Bestattung in Wertheim, Külsheim & Umgebung

Klicken Sie auf die einzelnen Segmente der Diagramme – und sehen Sie, welche Leistungen jeweils enthalten sind:

 

Beisetzung Urnengrab

Kosten Friedhof

Teilsumme: 1.500,00 €

Kosten Pietät Busch

Teilsumme: 2.100,00 €

Kosten Auslagen

Teilsumme: 850,00 €
Summe der Kosten: 4.450,00 €

Beisetzung Baumgrab

Kosten Friedhof

Teilsumme: 1.600,00 €

Kosten Pietät Busch

Teilsumme: 2.100,00 €

Kosten Auslagen

Teilsumme: 850,00 €
Summe der Kosten: 4.550,00 €

Erdbestattung

Kosten Friedhof

Teilsumme: 2.550,00 €

Kosten Pietät Busch

Teilsumme: 2.500,00 €

Kosten Auslagen

Teilsumme: 500,00 €
Summe der Kosten: 5.550,00 €

Häufig gestellte Fragen zu Bestattungskosten

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Pietät A. Busch nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu sprechen, beraten Sie aus­führlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kosten­auf­stellung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unter­teilen:

  • Unsere Bestattungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Gebühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungs­pflichtige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die Eltern, die voll­jährigen Geschwister, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestattungs­pflichtigen ein Ein­kommen unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zuständigen Sozial­amt ein Antrag auf Bestattungs­beihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Beerdi­gung durch­geführt.

Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­ständig auf­bringen können, er­mögli­chen wir von Pietät A. Busch Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch gemein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Beer­digung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erinner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzichten müssen.

Sind Sie als bestattungs­pflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­messenen Bestattung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­digungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestattung über­nommen.