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Feuerbestattung

Die Feuerbestattung bietet eine große Vielfalt an Beisetzungs­möglichkeiten. Für einige Menschen ist es eine Glaubens­frage, für andere spielen praktische Erwägungen die größere Rolle. Ein Sarg wird übrigens auch für die Einäscherung benötigt. Auch sind die Kosten bei einer Feuerbestattung nicht unbedingt geringer als bei einer Erdbestattung, viel entscheidender ist die gewählte Grabart.

Nach der Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in eine Urne gefüllt. Diese kann dann auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder sogar in einem Kolumbarium beigesetzt werden, was Ihnen eine deutlich größere Auswahl an Orten für die letzte Ruhe ermöglicht.

Detaillierte Informationen geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Häufig gestellte Fragen im Trauerfall

Was ist eine Feuerbestattung und wie läuft sie ab?

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst – wie bei jeder Bestattungsform – in einem Sarg eingebettet und in ein Krematorium überführt. Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gefüllt. Diese Urne kann anschließend an einem zugelassenen Ort beigesetzt werden. Die Feuerbestattung wird von vielen als flexible und zugleich würdevolle Form des Abschieds empfunden, weil sie verschiedene Formen der späteren Beisetzung eröffnet.

Nicht zwingend. Häufig entsteht der Eindruck geringerer Kosten, doch entscheidend ist vor allem die gewählte Grab- bzw. Beisetzungsart (z. B. Urnengrab auf dem Friedhof, Baumgrab im Bestattungswald, Kolumbarium). Gebührenordnungen, Gestaltung der Grabstätte, Laufzeiten (Ruhefristen), Urne, Bestatterleistungen und eventuelle Gedenkfeiern beeinflussen das Gesamtbudget. Ein direkter Vergleich lohnt sich erst anhand konkreter Angebote und der örtlichen Gebühren.

Nach der Kremation kann die Urne u. a. auf einem klassischen Friedhof (Urnengrab, Urnenwand), in einem Bestattungs- oder Ruheforst (Baum- bzw. Naturgrab) oder in einem Kolumbarium (Urnen­nische in einer speziellen Anlage oder Kirche) beigesetzt werden. Jede Option hat eigene Regelungen zu Gestaltung, Pflegeaufwand und Gebühren. Die Vielfalt erlaubt Angehörigen, einen Ort zu wählen, der den Vorstellungen und Werten des Verstorbenen entspricht.

Ja. Ein Sarg ist gesetzlich bzw. hygienisch vorgeschrieben und notwendig für die Überführung sowie den Einäscherungsprozess. Der Unterschied zur Erdbestattung liegt nicht im Sarg selbst, sondern in der späteren Form der Beisetzung: Während bei der Erdbestattung der Sarg im Erdgrab verbleibt, wird bei der Feuerbestattung die Asche in einer Urne an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt.